- Kursnummer:
- M218BE0905
- Datum:
- 05.09.25 - 20.02.27
- Uhrzeit:
- 09:00 - 16:00
Der Fachkräftemangel in der (teil-)stationären Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für Minderjährige ist schon heute groß und wird perspektivisch in den nächsten Jahren noch größer.
Um diesem Problem zu begegnen, haben die Caritas-SkF-Essen gGmbH und die KEFB Essen in Kooperation die Qualifizierungsmaßnahme „Quereinstieg in die (teil-)stationäre Jugendhilfe nach SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX“ entwickelt. Durch die Kooperation der KEFB als erfahrenem Weiterbildungsträger und der Caritas-SkF-Essen gGmbH, einem etablierten Träger der (teil-)stationären Jugendhilfe, trägt die Maßnahme dazu bei, dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und gleichzeitig eine hohe Fachlichkeit in Jugendhilfeeinrichtungen zu gewährleisten.
Im Rahmen einer zertifizierten Ausbildung von 304 Unterrichtseinheiten binnen 18 Monaten werden berufsbegleitend theoretische Hintergründe erarbeitet und mit den Erfahrungen der beruflichen Praxis in
Zusammenhang gebracht. Um die Qualität der Weiterbildung sicherzustellen, finden die Unterrichtseinheiten in Präsenz statt, wodurch ein Austausch über die erlernten Inhalte und die in der Berufspraxis gemachten Erfahrungen unmittelbar stattfinden kann. Quereinsteiger:innen bekommen die Chance, sich beruflich umzuorientieren und fachlich wie persönlich neue Kompetenzen zu erwerben. Dabei profitieren sie von den langjährigen Berufserfahrungen der Dozent:innen im Bereich der Jugendhilfe.Der Vorteil für die Einrichtungen besteht darin, dass die Teilnehmer:innen der Qualifizierung analog zu den Betreuungskräften A als Fachkräfte eingesetzt werden können, bereits ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur Maßnahme (max. 3 Monate vor dem Beginn der Qualifizierung). So kann der verfügbare Pool an Mitarbeiter:innen einer Einrichtung entscheidend erweitert werden.
Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme
Das Curriculum folgt den im Dezember 2023 herausgegebenen Rahmenbedingungen und Inhalten für die praxisintegrierte Qualifizierungsmaßnahme „Quereinstieg in die stationäre Jugendhilfe gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX“. Diese finden Sie hier:
Die Inhalte der Qualifizierung konzentrieren sich auf 6 Module:
Modul 1: Arbeitsfeld (teil-)stationäre Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für Minderjährige
Modul 2: rechtliche Grundlagen
Modul 3: Adressatenbezogenes Wissen/Kontextwissen
Modul 4: professionelles Handeln
Modul 5: Schutz von Minderjährigen in /teil-)stationären Einrichtungen
Modul 6: Reflexion
Abschlussprüfung
Zielgruppe
An der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen können Personen, die über eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium in Berufen verfügen, die über eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium verfügen, die zur Gruppe der Betreuungskräfte A+ im Sinne der aufsichtsrechtlichen Grundlagen im Hinblick auf den Fachkräftemangel gehören, z.B.:
• Lehrer:innen
• Arbeitspädagog:innen
• Gesundheitspfleger:innen (z.B. Kinderkrankenpfleger:innen
• Logopäd:innen, Physiotherapeut:innen; Ergotherapeut:innen
• Religions- und Kulturpädagog:innen
• Bildungswissenschaftler:innen
• Hebammen und Familienpfleger:innen
• Sozialassistent:innen
Da die Qualifizierung berufsbegleitend stattfindet, um den Theorie-Praxis-Transfer zu gewährleisten, wird die Anstellung bei einem Träger der stationären Jugend- bzw. Eingliederungshilfe vorausgesetzt.
Weiterbildungszeitraum
Die Qualifizierungsmaßnahme startet im September 2025 und erstreckt sich bis Ende Februar 2027. Die 304 Unterrichtseinheiten sowie die Abschlussprüfung im Februar 2027 finden in Präsenz in Essen statt.
Damit sich die Ausbildung gut in die Dienstpläne der Teilnehmer:innen integrieren lässt, soll sie immer an zwei zusammenhängenden Tagen (Freitag & Samstag, 38 Termine) außerhalb von Ferien und Feiertagen (NRW) stattfinden. Die Termine finden sich unter dem Reiter Termine.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer:innen ein Zertifikat als „Qualifizierte Betreuungskraft in der (teil-)stationären Jugend- und Eingliederungshilfe für Minderjährige“
Veranstaltungsorte: Caritas-SkF-Essen gGmbH, An der Reichsbank 1, 45127 Essen und in der KEFB Essen, Bernestraße 5, 45127 Essen.
Kosten
Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme betragen 3.000,00 €. Eine Ratenzahlung ist möglich und kann mit der KEFB (Stephan Polle) vereinbart werden.
Kontakt und Anmeldungen
Anmeldungen werden nur über die KEFB entgegengenommen. Fragen zur Anmeldung bitte per Mail an: essen@kefb.info; oder telefonisch unter 0201/8132-237 (Ansprechpartner Herr S. Polle ).
Inhaltliche Fragen gerne per Mail an Frauke Schönhoff (Caritas-SkF-Essen gGmbH) unter orgaprozesse@cse.ruhr.
Um die Qualität der Ausbildung gewährleisten zu können ist die Anzahl der Teilnehmer:innen auf 15 beschränkt,