Jede Kirche braucht jemanden, der sie auf- und zuschließt, der ihre geheimen Winkel kennt und der einen Blick auf die Leute hat, die zum Gottesdienst kommen. Diese Person ist nicht der Pfarrer, sondern der Küster. Der Küster oder die Küsterin ist die erste Ansprechperson in allen praktischen Angelegenheiten, sie haben eine wichtige Scharnierfunktion zwischen den Gläubigen und der Gemeindeleitung in den Angelegenheiten rund um den Kult und die Kirche vor Ort. Er hat technische Geräte zur Verfügung, das Läutewerk der Glocken, die Lautsprecheranlage, immer häufiger die Alarmanlage, die die Kunstwerke sichert. Der Betrieb dieser Anlagen gehört zum Aufgabenbereich des Küsters, da er die Kirche bewachen und durch das Läuten die Menschen zum Gottesdienst herbeirufen soll. Seine Kernaufgabe ist es jedoch, die Feier der Taufen, Hochzeiten, Begräbnisse, die Messen und Andachten vorzubereiten, die dafür vorgesehenen Gewänder und Gerätschaften bereitzustellen.
Das Bistum Essen bietet regelmäßig Weiterbildungsgänge zur/m ehrenamtlichen Küster/in. Das Ziel der Küsterausbildung ist die Vermittlung von praktischen und theoretischen Kenntnissen in Liturgie und Glaubenslehre, die zur Erfüllung seiner Aufgaben dienen. Der Kurs erstreckt sich über 12 Werktage. Die für die Ausbildung erforderliche Literatur wird zu Beginn der Ausbildung verbindlich festgelegt.