Beerdigungsdienst durch Laien
Die Feier des Begräbnisses gehört zu den besonderen seelsorglichen Aufgaben der Kirche. Die Gemeinde als Ganze ist aufgerufen, sich um Kranke und Sterbende zu sorgen, an der liturgischen Feier des Begräbnisses teilzunehmen und die Trauernden zu begleiten. Das Kirchenrecht sieht in can. 1168 (CIC 1983) vor, dass in der Regel Priester und Diakone den Dienst der Leitung der Begräbnisfeier wahrnehmen. Verschiedene nachkonziliare Dokumente ermöglichen, unter der Voraussetzung pastoraler Notwendigkeit Laien mit dem Begräbnisdienst zu beauftragen.
Aus einer Ausnahmesituation in pastoralen Notfällen ist in weiten Teilen des deutschen Sprachgebiets seit Jahren ein regulärer Dienst geworden. Vielerorts ist es auch in den Pfarreien und Gemeinden des Bistums Essen heute selbstverständlich, dass Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, in wenigen Fällen auch Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten in die Trauerpastoral eingebunden sind und den Beerdigungsdienst übernehmen.
Das Zukunftsbild des Bistums Essen "Du bewegst Kirche" betont auf der Basis des durch das II. Vatikanische Konzil erneuerten Selbstverständnisses der Kirche, dass wir im Bistum Essen unsere in der Taufe begründete Berufung als Christinnen und Christen neu entdecken und ernst nehmen. Als eine von Gott und den Menschen berührte Kirche ist es unserem Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck ein Anliegen, dass zukünftig aufgrund pastoraler Notwendigkeit auch ehrenamtliche Frauen und Männer mit der Leitung von Begräbnisfeiern beauftragt werden können.
Da die Bestattung eine höchst anspruchsvolle Aufgabe ist, sollen die am Bestattungsdienst Interessierten eine fundierte Zurüstung erfahren.