Förderprogramme und Veröffentlichungen des Landes NRW

Auch in diesem Jahr hat das Land NRW verschiedene Förderprogramme für ehrenamtliches Engagement und Vereine aufgelegt. Zudem bietet es Hilfestellungen bei Veranstaltungsorganisation und für Vereinsrecht und Steuern an.

Zum einen winkt auch einmal mehr der "Engagementpreis NRW": Ab sofort können sich unter dem Motto "Engagiert für Kunst und Kultur in NRW" kulturelle Projekte bewerben, die maßgeblich von ehrenamtlich Tätigen initiiert und getragen werden.

Bewerbungsschluss ist der 30. September 2022.


Zum anderen unterstützen insgesamt 3  Landesförderprogramme Vereine und Organisationen im Rahmen der Coronapandemie:

  1. „ZukunftBrauchtum“: Billigkeitsleistungen zur Erhaltung des Brauchtums und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten bei brauchtumspflegenden Vereinen in Nordrhein-Westfalen auf Grund pandemiebedingter Absagen von Brauchtumsveranstaltungen
  2. „NeustartMiteinander“: Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie ehrenamtlich getragene Veranstaltungen zu fördern und zu stärken, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für einen „Neustart miteinander“
  3. „SicherungVereine“: Billigkeitsleistungen zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses

Bewerbungsschluss ist bereits am 31. Juli 2022.


Mit der Broschüre "Veranstaltungsorganisation. Leitfaden für Vereine" des MInisteriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen sollen ein Überblick und eine praktische Hilfe für die Organisation von Veranstaltungen geliefert werden. Auf insgesamt 42 Seiten werden die häufigsten Fragen rund um die Durchführung von Veranstaltungen beantwortet; zudem sind zahlreiche weiterführende Links enthalten.


Ebenfalls interessant: Der Erklärfilm "Vereine und Steuern" der Finanzverwaltung des Landes NRW. Darin enthalten sind Informationen dazu, ob und wann ein Verein steuerbegünstigt ist und ob eine Steuererklärung für den Verein eingereicht werden muss. Auch darauf, welche Einnahmen eines Vereins von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind, wird eingegangen.


Eine Möglichkeit der Unterstützung von Jugendaustauschprojekten mit Bezug zu Großbritannien bietet dagegen der Wettbewerb „Team up! Jugendaustausch NRW-Großbritannien“ des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales. Für prämierte Projekte können die Teilnehmenden hierbei bis zu 3.500 Euro erhalten. Bewerben können sich Kommunen, Vereine, Verbände, Schüler-, Studierenden- und andere zivilgesellschaftliche Initiativen in Nordrhein-Westfalen sowie Privatpersonen. Voraussetzung: Sie schlagen ein Projekt für Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 26 Jahren vor und setzen es dann auch um. Es wird auch ausdrücklich begrüßt, wenn junge Menschen aus Nordrhein-Westfalen selbst ein Projekt einreichen.

Bewerbungsschluss ist der 30. September 2022

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