Ehrenamtliches Engagement ist für das Bistum Essen von großem Wert. Damit Ehrenamtliche bei ihrer Tätigkeit gut abgesichert sind, hat das Bistum Essen neben der gesetzlichen Unfallversicherung weitere Sammelversicherungen abgeschlossen.

Ehrenamtliche, die im Auftrag des Bistums Essen, einer Kirchengemeinde, Pfarrei oder einer anderen Einrichtung des Bistums tätig sind, sind während ihres kirchlichen Engagements unfall- und haftpflichtversichert. Zusätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Versicherungsschutz für Dienstfahrten mit privaten Fahrzeugen.

Diese Seite gibt einen übersichtlichen Überblick über die wichtigsten Versicherungen und deren Geltungsbereich.

Bei Rückfragen stehen das Bischöfliche Generalvikariat Essen sowie ein Ansprechpartner bei PAX-Versicherungen zur Verfügung. Die genauen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Für ehrenamtlich Engagierte im Bistum Essen bestehen folgende Versicherungen:

Die einzelnen Versicherungen unterscheiden sich in ihrem Leistungsumfang und in den Voraussetzungen, unter denen Versicherungsschutz besteht.

1. Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bildet die Grundlage des Versicherungsschutzes für ehrenamtlich Engagierte.

Wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die sich während der Ausübung des ehrenamtlichen Engagements ereignen und einen Körperschaden verursachen. Dazu zählen auch Wegeunfälle auf dem direkten Hin- oder Rückweg.
Was ist bei Wegeunfällen zu beachten?
Umwege oder private Unterbrechungen können dazu führen, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt oder aufgehoben wird.
Welche Leistungen umfasst die gesetzliche Unfallversicherung?
Dazu gehören unter anderem Heilbehandlung, Verletztengeld oder Übergangsgeld, Leistungen zur Rehabilitation, Renten sowie Sterbegeld.

2. Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt Ehrenamtliche vor finanziellen Folgen, wenn Dritten durch das Engagement ein Schaden entsteht.

Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die Ehrenamtliche im Rahmen ihrer Tätigkeit haftbar gemacht werden können.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Eigenschäden, vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen. Hierfür ist die eigene Kfz-Haftpflicht zuständig.

3. Dienstreise-Kaskoversicherung

Für notwendige Dienstfahrten im Auftrag des Bistums kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlicher Versicherungsschutz bestehen.

Wann greift die Dienstreise-Kaskoversicherung?
Versicherungsschutz besteht bei notwendigen Dienstfahrten, die im ausdrücklichen Auftrag und im Interesse des Bistums oder einer seiner Einrichtungen durchgeführt werden.
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Versichert sind private Fahrzeuge, die nicht im Eigentum der Institution stehen, bis zu den im Flyer genannten Höchstentschädigungsgrenzen.
Was ist nicht mitversichert?
Nicht versichert sind unter anderem Fremdschäden, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, private Besorgungsfahrten oder Fahrten gegen Entgelt.

4. Zusätzliche freiwillige Unfallversicherung des Bistums

Ergänzend zur gesetzlichen Unfallversicherung besteht eine zusätzliche Absicherung durch das Bistum Essen.

Die Versicherung reguliert dauerhafte Personenschäden und sieht unter anderem Leistungen für Invalidität, Bergungskosten und im Todesfall vor.
Welche Einschränkungen gibt es?
Die freiwillige Unfallversicherung ersetzt keine private Unfallversicherung und deckt keine reinen Sachschäden ab.
Was leistet die freiwillige Unfallversicherung?

Verhalten im Schadensfall

Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden unverzüglich zu melden. Die Unfallanzeige erfolgt grundsätzlich über die jeweilige Einrichtung, nicht durch die versicherte Person selbst. Alle relevanten Informationen und Belege sollten dokumentiert und aufbewahrt werden.

Hinweise zu externen Organisationen

Für Ehrenamtliche, die für Organisationen tätig sind, die rechtlich nicht zum Bistum oder zu einer Kirchengemeinde gehören, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn diese Organisation selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

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