Finanzen

Zahlreiche Menschen in unserem Bistum engagieren sich in vielfältigster Weise ehrenamtlich und leisten damit einen unbezahlbaren Beitrag zu einem gelingenden und gelebten Miteinander in unserer Diözese. Vieles, was uns lieb und teuer ist, würde ohne diesen freiwilligen, unentgeltlichen Einsatz gar nicht erst oder mehr existieren. In diesem Engagement erkennen wir auf wunderbare Art und Weise praktisch gelebte Gottes- und Nächstenliebe. Dies erfüllt uns gleichermaßen mit Freude wie mit Dankbarkeit:

Nächstenliebe ist nicht delegierbar. Es ist eine Haltung, die sich jede und jeder von uns selbst zu eigen machen und authentisch umsetzen muss; und zwar aus eigenem, freien Willen. Denn

„Freiwilligkeit lebt und bewährt sich jenseits von Kalkulation und erwarteter Gegenleistung; sie sprengt die Gesetzmäßigkeiten der Marktwirtschaft.“

Papst Benedikt XVI. bei der Ansprache an die Ehrenamtlichen im Wiener Konzerthaus

am 09.September 2007

Uns ist bewusst, welch ein Geschenk die vielfältigen Formen ehrenamtlichen Engagements in unseren Pfarreien, Einrichtungen, Gruppen und Verbänden darstellen. Umso wichtiger ist uns in Würdigung dessen eine gute Anerkennungs- und Wertschätzungskultur. Durch diese geschieht nicht nur eine Honorierung des je individuellen Einsatzes, sie leistet zudem einen zentralen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamts.

Dabei spielen auch finanzielle Aspekte eine Rolle; entscheidend sind jedoch in erster Linie gute Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement. Geld sollte vor diesem Hintergrund vor allem zu Unterstützung und Erhalt besagter fördernder Gegebenheiten eingesetzt werden, bspw. für Begleitung ehrenamtlich Engagierter, Qualifizierungsmaßnahmen, kleinen Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen o.ä. Denn auch ohne Vergütung kann freiwilliger Einsatz erfolgreich wertgeschätzt und honoriert werden! Hier gilt es für jede einzelne Gemeinde, Einrichtung und Organisation je passende und stimmige Formen der Anerkennung zu finden und zu implementieren.

Dabei präferieren wir im Bistum Essen gemäß unserem, in den 2014 implementierten Ehrenamtsstandards grundgelegten Ehrenamtsverständnis nicht-monetäre Formen der Würdigung ehrenamtlichen Engagements. Im Ehrenamtsstärkungsgesetz (2013) hat der Gesetzgeber jedoch auch bestimmte finanzielle Möglichkeiten der Anerkennung freiwilliger, nebenberuflicher Arbeit vorgesehen. Auch darüber werden wir hier informieren.

Broschüre Finanzen und Ehrenamt

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