Was muss ich bei meinem Ehrenamt beachten, wenn ich arbeitslos bin/werde?
Das ehrenamtliche Engagement erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Es handelt sich nicht um ein verstecktes Erwerbsarbeitsverhaeltnis und kann jederzeit beendet werden. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist dementsprechend vom Ehrenamt unberuehrt und bleibt bestehen.
Allerdings hat der Neu- oder Wiedereinstieg in einen Beruf klar Vorrang gegenueber jeglichem ehrenamtlichen Engagement. Aus diesem Grund muessen der Agentur fuer Arbeit freiwillige Einsaetze von mehr als 15 Stunden pro Woche unverzueglich gemeldet werden.
Muss ich mein Ehrenamt der Agentur fuer Arbeit melden?
Ja, wenn Sie arbeitslos sind und Ihr ehrenamtliches Engagement mehr als 15 Stunden pro Woche umfasst, muessen Sie dies der Agentur fuer Arbeit melden.
Was ist bei einem Ehrenamt zu beachten, wenn ich waehrenddessen eine Erwerbstaetigkeit aufnehme?
Wenn Sie eine Erwerbstaetigkeit aufnehmen, hat diese Vorrang vor dem Ehrenamt. Ihr Engagement kann jederzeit angepasst oder beendet werden, um berufliche Verpflichtungen zu erfuellen.
Welche Regelungen gelten fuer die Arbeitszeiten von Ehrenamtlichen im Vergleich zu Hauptjobs?
Ehrenamtlich Engagierte unterliegen nicht den Bestimmungen des Arbeitsrechts oder des Arbeitszeitgesetzes. Dennoch sollten sie darauf achten, dass die Gesamtarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche – einschliesslich Hauptjob und Nebentaetigkeit/ehrenamtlichem Engagement – nicht ueberschritten wird. Die Arbeitsfaehigkeit im Hauptberuf darf durch das ehrenamtliche Engagement nicht beeintraechtigt werden.
Warum ist Arbeitssicherheit im Ehrenamt wichtig, und was sollten Ehrenamtliche beachten?
Arbeitssicherheit ist auch im Ehrenamt von grosser Bedeutung. Ehrenamtliche sollten ueber wichtige Informationen zu Fluchtwegen, Standorten von Feuerloeschern und Sammelstellen im Notfall verfuegen. Ausserdem sollten sie sich moeglicher Gefahren wie bewegliche Teile, elektrische Risiken und gefaehrliche Oberflaechen bewusst sein. Wenn Ehrenamtliche Maengel an Arbeitsmaterialien oder Geraeten feststellen, sollten sie dies umgehend ihren Ansprechpartner*innen in der Pfarrei oder dem Pfarrbuero melden.
Welche Regelungen gelten fuer die Erstattung von Auslagen bei ehrenamtlichen Taetigkeiten?
Ehrenamtliche koennen tatsaechlich entstandene Aufwendungen, wie Telefon- und Kopierkosten oder Materialkosten, erstattet bekommen. Diese Erstattung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Um Unzufriedenheiten zu vermeiden, ist es ratsam, bereits zu Beginn des Engagements klare Absprachen darueber zu treffen, welche Auslagen erstattet werden und bis zu welcher Hoehe.
Welche Pauschalen gibt es fuer ehrenamtlich Engagierte?
Fuer ehrenamtlich Engagierte kommen zwei steuerfreie Pauschalen infrage: die Uebungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale.
Die Uebungsleiterpauschale kann fuer nebenberufliche Taetigkeiten im ueberwiegend betreuenden oder lehrenden Bereich gezahlt werden und betraegt bis zu 3.300 € pro Jahr (275 € pro Monat).
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann unter bestimmten Bedingungen die Ehrenamtspauschale genutzt werden. Sie ist bis zu 960 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Ob und in welcher Form eine Pauschale gezahlt wird, klaeren Engagierte mit ihren jeweiligen Ansprechpartner*innen.
Worin unterscheiden sich Uebungsleiter- und Ehrenamtspauschale?
Der zentrale Unterschied liegt in der Art der Taetigkeit und in der Hoehe der Pauschale.
Die Uebungsleiterpauschale gilt fuer nebenberufliche, ueberwiegend lehrende oder betreuende Taetigkeiten, z. B. als Uebungsleiter*in, Ausbilder*in, Betreuer*in oder in der Pflege. Sie betraegt bis zu 3.300 € pro Jahr.
Die Ehrenamtspauschale greift bei anderen ehrenamtlichen Taetigkeiten, bei denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Sie betraegt maximal 960 € pro Jahr und dient als pauschale Entschaedigung fuer entstandene Aufwendungen – ein Einzelnachweis ist nicht erforderlich.
Kann ich Uebungsleiter- und Ehrenamtspauschale gleichzeitig erhalten?
Nein. Fuer dieselbe Taetigkeit kann entweder die Uebungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale gezahlt werden – nicht beide gleichzeitig.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Pauschale?
Nein. Ob und in welcher Hoehe eine Pauschale gezahlt wird, wird vor Ort geklaert und haengt von den jeweiligen Regelungen und Vereinbarungen ab.
Welche Moeglichkeiten gibt es fuer Ehrenamtliche, Nachweise ueber ihr Engagement zu erhalten? Und warum sind diese wichtig?
Ehrenamtlich Taetige haben das Recht auf eine Bescheinigung ueber ihr Engagement. Dies kann besonders fuer Bewerbungen wichtig sein: Ehrenamtliches Engagement und die darin erworbenen Kompetenzen gehoeren zu den Schluesselqualifikationen, die von vielen Arbeitgebern gewuenscht werden.
Es gibt zwei Arten von Bescheinigungen: eine formale Bescheinigung ohne Erwaehnung der erworbenen Kompetenzen und eine qualifizierte Bescheinigung, die die Faehigkeiten und Kompetenzen des Ehrenamtlichen auflistet. Eine Mustervorlage fuer einen Engagementnachweis des Bistums Essen finden Sie hier...