1. Grundlagen und Einordnung
Ehrenamtliche Tätigkeiten werden freiwillig und unentgeltlich ausgeübt und dienen kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken. Dennoch sind mit ehrenamtlichem Engagement häufig organisatorische und finanzielle Fragen verbunden. Die folgenden Informationen helfen bei der Einordnung der grundlegenden Rahmenbedingungen.
2. Auslagenersatz und Kostenerstattung
Ehrenamtliches Engagement kann mit Ausgaben verbunden sein. Tatsächlich entstandene Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erstattet werden.
3. Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten sieht der Gesetzgeber steuerfreie Pauschalen vor. Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Höchtsätze:
- Übungsleiterpauschale (§3 Nr.26 EStG): bis zu 3.300 € pro Jahr
- Ehrenamtspauschale (§3 Nr.26a EStG): bis zu960 € pro Jahr
Auch im Ehrenamt stellen sich Fragen zu kleineren Zuwendungen, Geschenken und Spenden. Die folgenden Informationen geben einen ersten Überblick darüber, was steuerlich zulässig ist und worauf zu achten ist.
6. Abgrenzung Ehrenamt, Minijob, Honorar
Ob eine Tätigkeit als Ehrenamt, Minijob oder Honorartätigkeit gilt, entscheidet sich nicht am Namen, sondern an Umfang, Vergütung und tatsächlicher Ausgestaltung.
Zur Unterstützung ehrenamtlichen Engagements stehen im Bistum Essen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, etwa für Projekte, Qualifizierung oder Sachkosten.
Informationen zu aktuellen Richtlinien finden Sie hier auf der Ehrenamtsseite.Zudem hilft Ihnen unser Förderfinder bei der Suche nach dem richtigen Fördertopf für Ihr Projekt.
8. Formulare und Downloads
Wenn Sie tiefer einsteigen oder etwas nachschlagen möchten, finden Sie im Bereich „Materialien und Downloads“ die ausführliche Broschüre sowie passende Formulare.
So stehen Ihnen dort unter anderem Vorlagen zur Aufwandsentschädigung und zu Pauschalen sowie die Antragsformulare für die Fördergelder für die Qualififizierung ehrenamtlich Engagierter zur Verfügung.