Warum Datenschutz im Ehrenamt wichtig ist
Digitale Kommunikation, mobile Geräte und soziale Medien machen es einfach, Daten zu erfassen und weiterzugeben. Gleichzeitig können bereits wenige Informationen ausreichen, um Personen eindeutig zu identifizieren oder Rückschlüsse auf ihr Privatleben zu ziehen.
Datenschutz schützt Ehrenamtliche und Teilnehmende vor:
- ungewollter Weitergabe persönlicher Informationen
- Missbrauch oder Fehlverwendung von Daten
- Verlust der Kontrolle über eigene Angaben und Bilder
Ziel ist, dass betroffene Personen wissen, was mit ihren Daten geschieht, und darüber mitentscheiden können.
1. Grundbegriffe und Zuständigkeiten
Wer mit Datenschutz zu tun hat, begegnet regelmäßig bestimmten Grundbegriffen und Rollen. Die folgenden Erläuterungen helfen, diese richtig einzuordnen.
2. Personenbezogene Daten und Datenverarbeitung
Im Ehrenamt werden an vielen Stellen personenbezogene Daten verarbeitet – oft ohne dass es bewusst wahrgenommen wird. Die folgenden Hinweise erläutern, welche Grundsätze dabei gelten und worauf besonders zu achten ist.
3. Zulässigkeit, Zweckbindung und Speicherung
Nicht alles, was praktisch erscheint, ist datenrechtlich erlaubt. Das kirchliche Datenschutzgesetz legt klare Grundsätze fest, die bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden müssen.
So müssen personenbezogene Daten rechtmäßig und transparent verarbeitet werden. Das heißt:
- Sie dürfen nur für festgelegte Zwecke erhoben,
- auf das notwendige Maß beschränkt
- und nicht länger als erforderlich gespeichert werden.
Außerdem müssen sie
- sachlich richtig sein und
- vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
4. Pflichten im Ehrenamt und sensibler Umgang mit Daten
Datenschutz im Ehrenamt zeigt sich vor allem im alltäglichen Umgang mit Listen, Dateien und Bildern.