Vergabe und Verwendungsnachweis
Für die Förderung steht dem Referat Ehrenamtsförderung je Quartal ein begrenztes Budget zur Verfügung. Sind die Mittel verbraucht, erfolgen keine weiteren Zuweisungen an die Maßnahmen. Wenn im Jahresverlauf nicht alle Mittel ausgeschöpft wurden, kann am Ende des Jahres eine ergänzende Förderung oder Kulanzprüfung erfolgen.
Um eine zügige Abrechnung zu ermöglichen, sollten Teilnahmebescheinigungen und Rechnungen möglichst innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme an die zuständige Person innerhalb der Pfarrei bzw. Einrichtung weitergegeben werden, damit diese die Maßnahme im Referat Ehrenamtsförderung abrechnen kann. Bitte hierzu auch (vor oder nach der Maßnahme) den entsprechenden Förderantrag (s.u.) einreichen.
Damit alle Förderungen dem richtigen Haushaltsjahr zugeordnet werden können, sollten Unterlagen zu Maßnahmen eines Kalenderjahres möglichst spätestens bis zum 15. Dezember desselben Jahres im Referat Ehrenamtsförderung vorliegen. Später eingehende Unterlagen werden im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten und Haushaltsregelungen geprüft; im Zweifel bitten wir um frühzeitige Rücksprache mit dem Ehrenamtsreferat.
Bitte jeweils per Mail an: ea-foerdergelder@bistum-essen.de