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Fördergelder

für die Qualifizierung ehrenamtlich Engagierter

Ehrenamtlich Engagierte leisten einen wichtigen Beitrag. Mit Fördergeldern unterstützen wir über das Ehrenamtsreferat die Qualifizierung – einfach, transparent und in enger Abstimmung mit Engagierten und Verantwortlichen vor Ort.

Was gefördert wird

Gefördert werden Fortbildungen, die direkt mit einem ehrenamtlichen Engagement im Bereich des Bistums Essen zusammenhängen, zum Beispiel:

  • Fortbildungen und Kurse des Bistums Essen
  • Qualifizierungsangebote anderer katholischer Träger oder anerkannter Anbieter (z.B. andere Bistümer, katholische und evangelische Bildungshäuser)
  • selbst organisierte Qualifizierungsmaßnahmen in Pfarreien und Einrichtungen

Voraussetzung ist, dass die Maßnahme einen erkennbaren Bezug zu einer konkreten ehrenamtlichen Aufgabe im Bereich des Bistums Essen hat.

Vorbemerkungen:

Für die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen gibt es verschiedene Formen der Antragstellung je nach Art der Maßnahme (Teilnahme an Angeboten im Bistum, externe Fortbildungen, selbst organisierte Maßnahmen in Pfarreien und Einrichtungen).
Grundsätzlich empfehlen wir, den entsprechenden Förderantrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen. So besteht frühzeitig Klarheit, ob und in welcher Höhe Fördergelder ausgezahlt werden können, und alle Beteiligten haben Planungssicherheit.
Unabhängig davon, ob Fördergelder vor oder nach der Maßnahme beantragt werden, muss in jedem Fall das passende Antragsformular ausgefüllt werden. Nur so kann nachvollzogen werden, wer den Antrag stellt und auf welches Pfarrei- oder Einrichtungskonto die Mittel überwiesen werden sollen.
 

1. Qualifizierungen innerhalb des Bistums Essen

Für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen katholischer Anbieter im Bistum Essen kann das vereinfachte Verfahren genutzt werden, vorausgesetzt, die Teilnahme ist vorab mit der verantwortlichen Person in der jeweiligen Pfarrei oder Einrichtung abgestimmt.

Diese verantwortliche Person reicht im Anschluss alle notwendigen Unterlagen über das Fördergelder-Postfach ein.

Der übliche Ablauf:

  1. Eine passende Qualifizierungsmaßnahme wird gefunden (z.B. über die Angebote des Fortbildungsfinders oder anderer katholischer Träger).
  2. Vor der Anmeldung erfolgt die Abstimmung mit der zuständigen Person vor Ort (z.B. Ehrenamtskoordination, Pfarreileitung, Einrichtungsleitung):
    • Passt die Qualifizierung zur ehrenamtlichen Aufgabe?
    • Wird die Teilnahme vor Ort gewünscht und unterstützt?
  3. Nach Zustimmung erfolgt die Anmeldung zur Maßnahme.
  4. Nach der Teilnahme werden Teilnahmebescheinigung und Rechnung an die zuständige Person der Pfarrei bzw. Einrichtung weitergegeben.
  5. Die zuständige Person innerhalb der Pfarrei/Einrichtung reicht die Unterlagen gesammelt beim Fördergelder-Postfach ein; das Fördergeld wird auf das Konto der Pfarrei/Einrichtung ausgezahlt. Bitte hierzu auch (vor oder nach der Maßnahme) den entsprechenden Förderantrag (s.u.) einreichen.

Eine direkte Einreichung durch einzelne Ehrenamtliche ist nicht vorgesehen, da Planung, Einsatz und Abrechnung über die Pfarrei oder Einrichtung laufen.

2. Qualifizierungen externer Anbieter (z.B. anderes Bistum, nicht-katholische Träger)

Für Qualifizierungen, die von anderen Bistümern, evangelischen Trägern oder weiteren anerkannten Anbietern durchgeführt werden, gilt grundsätzlich:

  • Die Teilnahme wird vorab mit der zuständigen Person in der Pfarrei oder Einrichtung abgestimmt.
  • Die zuständige Person innerhalb der Pfarrei oder Einrichtung reicht möglichst vor Beginn der Maßnahme einen kurzen Antrag auf Förderung beim Fördergelder-Postfach ein. [Download: Förderantrag Teilnahme an Fortbildungsmaßnahme]
  • Nach Prüfung des Antrags wird eine Zusage oder Absage erteilt. So besteht bereits vor der Maßnahme Klarheit, ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt.

In begründeten Fällen kann eine Förderung auch dann bewilligt werden, wenn kein Antrag vorab gestellt wurde. In diesem Fall erfolgt die Prüfung auf Basis der eingereichten Rechnung und Teilnahmebescheinigung. Bitte hierzu auch den entsprechenden Förderantrag (s.u.) einreichen.

Unterlagen zur Abrechnung (z.B. Teilnahmebescheinigungen, Rechnungen) werden durch die Pfarrei oder Einrichtung per E-Mail an dasselbe Fördergelder-Postfach gesendet.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf Pfarrei- oder Einrichtungskonten; Auszahlungen auf Privatkonten sind nicht vorgesehen.

3. Selbst geplante Qualifizierungen in Pfarreien und Einrichtungen

Pfarreien und Einrichtungen können eigene Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Ehrenamtlichen planen, zum Beispiel:

  • interne Schulungen,
  • Fortbildungsabende,
  • thematische Workshops zur Vorbereitung auf neue Aufgaben.

In diesen Fällen:

  • wird die Maßnahme vor Ort konzipiert und verantwortet,
  • die Pfarrei oder Einrichtung stellt den Antrag auf Förderung,
  • die Abrechnung erfolgt über das Konto der Pfarrei oder Einrichtung.

Auch hier gelten die oben genannten Förderhöhen.

Antragstellung und Abrechnung

  • Anträge werden durch die zuständigen Personen der Pfarrei oder Einrichtung per E-Mail an das zentrale Fördergelder-Postfach gesendet. [Download: Förderantrag selbstorganisierte Maßnahme]
  • Nach Prüfung des Antrags wird eine Zusage oder Absage erteilt. So besteht bereits vor der Maßnahme Klarheit, ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt.
  • Unterlagen zur Abrechnung (z.B. Teilnahmebescheinigungen, Rechnungen) werden durch die Pfarrei oder Einrichtung per E-Mail an dasselbe Fördergelder-Postfach gesendet.
  • Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf Pfarrei- oder Einrichtungskonten; Auszahlungen auf Privatkonten sind nicht vorgesehen.

Förderhöhe

Grundsätzlich gilt:

  • a) Die maximale Förderhöhe pro Person und Kalenderjahr beträgt 250 Euro (auch bei der Belegung mehrerer Maßnahmen).
  • b) Die maximale Förderhöhe pro selbstorganisierter Maßnahme beträgt 2.000 Euro. Die Berechnung der förderbaren Kosten wird dabei auf die Anzahl der Teilnehmenden umgerechnet (a gilt hier entsprechend).
  • Die Abrechnung erfolgt über das Pfarrei- bzw. Einrichtungskonto.

Diese Grenzen sichern eine faire Verteilung der Mittel und schaffen Verlässlichkeit für Engagierte, Pfarreien und Einrichtungen.

Vergabe und Verwendungsnachweis

Für die Förderung steht dem Referat Ehrenamtsförderung je Quartal ein begrenztes Budget zur Verfügung. Sind die Mittel verbraucht, erfolgen keine weiteren Zuweisungen an die Maßnahmen. Wenn im Jahresverlauf nicht alle Mittel ausgeschöpft wurden, kann am Ende des Jahres eine ergänzende Förderung oder Kulanzprüfung erfolgen.

Um eine zügige Abrechnung zu ermöglichen, sollten Teilnahmebescheinigungen und Rechnungen möglichst innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme an die zuständige Person innerhalb der Pfarrei bzw. Einrichtung weitergegeben werden, damit diese die Maßnahme im Referat Ehrenamtsförderung abrechnen kann. Bitte hierzu auch (vor oder nach der Maßnahme) den entsprechenden Förderantrag (s.u.) einreichen.

Damit alle Förderungen dem richtigen Haushaltsjahr zugeordnet werden können, sollten Unterlagen zu Maßnahmen eines Kalenderjahres möglichst spätestens bis zum 15. Dezember desselben Jahres im Referat Ehrenamtsförderung vorliegen. Später eingehende Unterlagen werden im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten und Haushaltsregelungen geprüft; im Zweifel bitten wir um frühzeitige Rücksprache mit dem Ehrenamtsreferat.

Bitte jeweils per Mail an: ea-foerdergelder@bistum-essen.de

Beratung und Kontakt

Bei Fragen zur Förderfähigkeit einer Maßnahme, zur Antragstellung oder zur Abrechnung stehen zur Verfügung:

Dort erhalten Ehrenamtliche und Verantwortliche Unterstützung bei der Planung, Abstimmung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen.


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