Versicherung gegen Vermögensschäden

Mit einer speziellen Versicherung gegen Vermögensschäden werden zukünftig Bistum, Kirchengemeinden und mitversicherten Einrichtungen und damit auch die für diese ehrenamtlich oder hauptberuflich Tätigen vor den möglichen finanziellen Folgen von Fehlverhalten geschützt. Vermögensschäden sind dabei Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind. Versichert sind Vermögensschäden, die durch ein pflichtwidriges (also fahrlässiges oder grobfahrlässiges, aber nicht vorsätzliches) Verhalten dem Bistum, den Kirchengemeinden oder den mitversicherten Einrichtungen entstehen. Die Versicherungssumme je Schadensereignis liegt im Regelfall bei 250.000 Euro. Mit dieser Versicherung möchte das Bistum Essen vor allem das kirchliche Ehrenamt stärken. Ehrenamtlich Engagierten, aber auch hauptberuflich Tätige, sollen damit vor den massiven Auswirkungen unbeabsichtigter Fehler geschützt werden.

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