Pfarrgemeinderat - Pfarrgemeinderatsmitglied
Mehr als 1.650 Frauen und Männer gehören den Gemeinderäten und Pfarrgemeinderäten in unserem Bistum an. Gemeinsam mit den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern gestalten sie das Leben der Kirche „vor Ort“ – in den Gemeinden und Stadtteilen. Die Pfarrgemeinderäte werden durch Delegierte aus den Gemeinderäten gebildet und für vier Jahre von den Mitgliedern ihrer Gemeinden gewählt.
Damit die Kirche ihren Platz im gesellschaftlichen Leben hat, ist die Pfarrgemeinderatsarbeit eine wichtige und lohnende Aufgabe. Der PGR kann das Bild der Kirche positiv prägen, indem er Kirche als einen Ort erlebbar macht.
Zu seinen vornehmsten Aufgaben gehört es, die Charismen der Menschen zu entdecken und für die Ausbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen sowie sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
© Konferenz der PGR-Vorsitzenden, M. Meurer, Bistum Essen