Kommunionhelfer/in

Seit 1968 gibt es im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz die Möglichkeit, Laien als Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen zu beauftragen. In fast allen Gemeinden unseres Bistums haben sie sich in mehr als vierzig Jahren als gute Hilfe erwiesen, wenn Priester und Diakone nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung standen. Den Dienst der Kommunionausteilung können geeignete Personen übernehmen, die dazu durch namentliche Benennung und ausdrückliche Beauftragung ermächtigt worden sind.

Das Verfahren der Beauftragung: Die namentliche Benennung von Laien (Frauen und Männern) für den Dienst in der Pfarrei geschieht durch den Pfarrer, für den Dienst im Schulgottesdienst durch den geistlichen Religionslehrer und bei den Ordensleuten durch die Hausoberen.

Weitere Informationen zum Beauftragungprozedere und zu den Einführungskursen >>>

© Dr. Nicole Stockhoff, Bistum Essen

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