Der Kirchenvorstand ist das Verwaltungsgremium der Kirchengemeinde und vertritt diese nach außen. Er sorgt sich u.a. um die wirtschaftlichen Grundlagen des Gemeindelebens, die Instandhaltung und Unterhalt der Immobilien und Liegenschaften sowie damit zusammenhängende Personalfragen. Zudem entsendet er die Mitglieder für die Verbandvertretung des Gemeindeverbandes und wählt über Wahlmänner und –frauen 17 der 25 Mitglieder des Kirchensteuerrates des Bistums Essen.
Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist der Pfarrer. Letzterer ernennt auch einige der Mitglieder dieses Gremiums; davon ab werden die Mitglieder des Kirchenvorstandes von der Gemeinde gewählt.