Stärkung ehrenamtlichen Engagements durch Stärkung der Kompetenzen

Seit nunmehr sieben Jahren unterstützt das Bistum das ehrenamtliche Engagement in den Pfarreien mit Fördergeldern für die Qualifizierung Ehrenamtlicher. Zahlreiche Rückmeldungen sowie die vom Ehrenamtsreferat im vergangenen Jahr durchgeführte Umfrage zur Zukunft des Ehrenamtes haben gezeigt, wie wertvoll diese Art der Förderung ist. Zugleich jedoch hat die Auswertung der vergangenen Jahre offen gelegt, dass unterschiedliche Veränderungen notwendig sind. All dies zusammengenommen hat zu einer Veränderung der Vergabeprozesse für die Ehrenamtsfördergelder geführt:

Seit Januar 2024 werden die Gelder auf schriftlichen Antrag für einzelne Maßnahmen hin ausgezahlt. Dieser Antrag muss vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden; wir empfehlen einen möglichst mehrwöchigen Vorlauf, so dass eine rechtzeitige Bearbeitung möglich ist.

Im Falle einer Förderzusage werden die bewilligten Gelder zeitnah überwiesen.

Auf diese Weise wird Planungssicherheit für alle Beteiligten garantiert und auch für die notwendige Liquidität bei den jeweiligen Maßnahmen gesorgt.

Eine Übersicht über die notwendigen Schritte zur Antragsstellung sowie das Antragsformular stehen zum Download bereit:

Antragsfristen

Anträge über jeweils max. 500 € können bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres eingereicht werden.

Alle darüberhinausgehenden Fördergelder müssen bereits bis zum 15. März eines Kalenderjahres beantragt werden.

Förderkriterien


Grundsätzlich werden ausschließlich diejenigen Angebote gefördert, die Ehrenamtliche

  1. zur Ausübung ihres kirchlichen Ehrenamts qualifizieren
  2. sie dabei unterstützen und / oder
  3. zum Erwerb folgender Kompetenzen dienen:
    • Methodenkompetenz
    • Religiöse Kompetenz
    • Selbstkompetenz
    • Fachkompetenz
    • Sozialkompetenz

Förderfähig sind alle Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche, die den diözesanen Förderkriterien entsprechen und auf der Internetseite ehrenamt.bistum-essen.de zu finden sind.

Ebenso förderfähig sind Fortbildungsangebote anderer Bildungsträger, sofern sie den diözesanen Förderkriterien entsprechen.


Eine ausführlichere Beschreibung dieser Kriterien finden Sie im nachfolgend hinterlegten Flyer zu den alten (!) Förderrichtlinien.

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe pro Maßnahme liegt bei 2.000 €.

Die maximale Förderhöhe pro Teilnehmer*in und Jahr beträgt 250 €.

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